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Verwaltung von A bis Z

Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz  und ihre Familienangehörigen

Bitte melden Sie sich an Ihrem Wohnort innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an.

Schweizer Staatsangehörige erhalten auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis; eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet und einen Termin vereinbart haben, kommen Sie zur Ausländerbehörde.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind erforderlich:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Nationalpass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppe die jeweils genannten Nachweise:

Sie sind Arbeitnehmer:

  • Aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses) oder Arbeitsvertrag

Sie sind selbstständig / freiberuflich tätig:

  • Gewerbeanmeldung
  • bei anmeldefreier Tätigkeit: schriftliche Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit , Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer)

Sie sind nicht erwerbstätig, z.B. Rentner:

  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben oder Verpflichtungserklärung Dritter, Rentenbescheid, etc.)
  • Krankenversicherungsnachweis

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ausländerbehörde

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.01.2011


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