Bitte melden Sie sich an Ihrem Wohnort innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an.
Schweizer Staatsangehörige erhalten auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis; eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet und einen Termin vereinbart haben, kommen Sie zur Ausländerbehörde.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind erforderlich:
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppe die jeweils genannten Nachweise:
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ausländerbehörde
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.