Eine unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen,
tierischen Erzeugnissen ist erforderlich, um die Gefährdung der
Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern
übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern.
Von Bedeutung ist auch die Beseitigung von Speiseabfällen aus
Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung. Auf
Anruf des Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes oder des
Tierbesitzers werden die Tierkörper oder Abfälle abgeholt.
Metzgereien und Schlachthöfe werden regelmäßig angefahren.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.