Wer Hunde im Sinne der Landeshundeverordnung hält, ausbildet oder abrichtet (also Hundebesitzer, Hundepensionen und Hundeschulen, die Hunde ohne deren Besitzer in ihre Obhut nehmen), muss ab sofort beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt des Wohnortes eine Erlaubnis zur Haltung der Hunde beantragen.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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