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Verwaltung von A bis Z

Landeshundegesetz

Wer Hunde im Sinne der Landeshundeverordnung hält, ausbildet oder abrichtet (also Hundebesitzer, Hundepensionen und Hundeschulen, die Hunde ohne deren Besitzer in ihre Obhut nehmen), muss ab sofort beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt des Wohnortes eine Erlaubnis zur Haltung der Hunde beantragen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Anzeige der Identität des Hundes
  2. Führungszeugnis der Belegart 0
  3. Nachweis einer Hunde-Haftpflichtversicherung
  4. Personalausweis des Hundehalters
  5. Sachkundenachweis

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 17.05.2011


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