Je nach Versickerungsmethode und Lage des zu entwässernden Grundstücks bedarf die Regenwasserbeseitigung einer behördlichen Erlaubnis. Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss informiert Sie über naturnahe Niederschlagswasserbeseitigung, Methoden zur Niederschlagswasserbeseitigung und bietet Ihnen Planungshinweise und -hilfen sowie entsprechende Formulare an.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Neuss
Telefon 02181 601-6811
kristoff.aring@rhein-kreis-neuss.de
Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Jüchen
Telefon 02181 601-6813
franz-josef.weihrauch@rhein-kreis-neuss.de
Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen
Telefon 02181 601-6892
hermann.frenkel@rhein-kreis-neuss.de
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).