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Verwaltung von A bis Z

Indirekteinleitergenehmigung

Was sind Indirekteinleiter?

Indirekteinleiter leiten Abwasser indirekt, d.h. über ein öffentliches Kanalsystem mit angeschlossener Kläranlage in ein Gewässer ein. Aus dem Rhein-Kreis Neuss werden die Abwässer über die jeweilige städtische bzw. gemeindliche Kanalisation zu insgesamt elf Kläranlagen geleitet. Aus den Kläranlagen fließt das Abwasser über den Jüchener Bach bzw. den Gillbach, den Nordkanal und die Erft in den Rhein bzw. in die Niers.

Warum benötigen Sie eine Einleitgenehmigung der Unteren Wasserbehörde?

In den kommunalen Kläranlagen werden mechanisch zu entfernende und biologisch abbaubare Stoffe aus dem Abwasser beseitigt. Gefährliche oder schwer abbaubare Schadstoffe im Abwasser, wie z. B. Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Aromaten, etc. können den Betrieb der Kläranlagen nachhaltig stören bzw. sie außer Funktion setzen. Daher müssen in Betrieben, in denen solche Schadstoffe ins Abwasser gelangen können, Vorkehrungen getroffen werden, um den Schadstoffeintrag zu minimieren, soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist. Dies kann durch produktspezifische Maßnahmen oder durch eine Abwasservorbehandlung im Betrieb erfolgen.

Die Genehmigung der Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation durch die Untere Wasserbehörde trägt zur Reinhaltung unserer Flüsse bei. Die rechtlichen Grundlagen hierzu teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 30.08.2011


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