Eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen. Jeder hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Auskünfte sind schriftlich zu beantragen.
Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung sind Auskünfte gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Information und kann bis maximal 500 € betragen. Die Mindestgebühr beträgt 60,00 €. Sofern Gutachten vorliegen und ausgewertet werden müssen, erhöht sich die Gebühr auf mindestens 120,00 € zuzüglich eventuell anfallender Kosten für Computerausdrucke von 0,25 € pro DIN A4 Seite.
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Bodenschutz + Altlasten
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