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Verwaltung von A bis Z

Altlastenkataster (Auskunft)

Eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen. Jeder hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Auskünfte sind schriftlich zu beantragen.

Gebühren

Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung sind Auskünfte gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Information und kann bis maximal 500 € betragen. Die Mindestgebühr beträgt 60,00 €. Sofern Gutachten vorliegen und ausgewertet werden müssen, erhöht sich die Gebühr auf mindestens 120,00 € zuzüglich eventuell anfallender Kosten für Computerausdrucke von 0,25 € pro DIN A4 Seite.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Umweltamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Joachim Schwedhelm
Bodenschutz + Altlasten
02181 601-6822 (Telefon)
02181 601-6899 (Telefax)
joachim.schwedhelm@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.25

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.10.2008


Service-Funktionen: