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Verwaltung von A bis Z

Sondernutzung an Kreisstraßen

Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.

Wenn Sie öffentlichen Straßen für eigene Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine so genannte Sondernutzungserlaubnis. Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise das Aufstellen von Verkaufswagen oder Lichtreklamen und die Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten. Einzelheiten können den §§ 18 und 20 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW entnommen werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. formloser Antrag
  2. Lageplan

Gebühren

Sondernutzung ist gebührenpflichtig (von 25 bis über 3.000 Euro). Grundlage ist die Gebührensatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 22.12.1999

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Tiefbauamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Ulrich Häke
Tiefbauamt
02181 601-6630 (Telefon)
02181 601-6699 (Telefax)
ulrich.haeke@rhein-kreis-neuss.de

Business-Center
Schloßstraße 20, 41515 Grevenbroich
Erdgeschoss, Zimmer E.10

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 10.06.2008


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