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Verwaltung von A bis Z

Zwangsumtausch für 50jährige Fahrerlaubnisinhaber

Mit Einführung des Kartenführerscheines hat sich auch das Recht für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen geändert. So werden zum Beispiel die Fahrerlaubnisklassen, die den Bereich Güterbeförderung und Personenbeförderung (Klassen C1, C und D1 sowie D, früher die Klassen 3 zwischen 3, 5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, 2 und die Führerscheine zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen) betreffen, zeitlich befristet erteilt.

Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die die Fahrerlaubnis bereits vor 1999 erworben haben, also noch den "alten" Führerschein besitzen, wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Danach gilt die Klasse 2 weiter bis zum 50. Lebensjahr. Die für die der Klasse 2 entsprechenden neuen Klasse C oder CE (mit Anhänger) übliche Befristung von 5 Jahren gilt für diesen Personenkreis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres nicht. Vor dem 50. Lebensjahr muß der Führerschein jedoch umgetauscht werden, sonst verliert er seine Gültigkeit.

Der Führerschein wird dann in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt, es wird ein Kartenführerschein ausgestellt und die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre verlängert.

Der Antrag kann bei allen Servicestellen des Straßenverkehrsamtes Neuss gestellt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein..

  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.

  • Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnisklasse ab 09/2016 erforderlich

  • ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)

  • alten Führerschein

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

ab 57,90 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


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