Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Wunschkennzeichen

Statt eines vom Zulassungssystem für Sie zugeteilten Kennzeichens können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen, sofern die gewünschte Kombination frei ist.

Auf unseren Internetseiten können Sie sich ein Kennzeichen aussuchen und für 90 Tage reservieren lassen.

Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 10,20 Euro, die Vorabreservierung kostet nochmals 2,60 Euro.

Die Reservierung erfolgt unverbindlich und ausschließlich auf den zukünftigen Halter des Fahrzeuges. Es kann also kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des von Ihnen gewählten Kennzeichens geltend gemacht werden.

Die endgültige Vergabe der Kennzeichen erfolgt erst im Rahmen der Zulassung. Erst hier kann oftmals festgelegt werden, welche Schildermaße zu fertigen sind. Die vorherige Anfertigung von Kennzeichenschildern bei entsprechenden Online-Anbietern oder örtlichen Schilderherstellern, aufgrund einer bestehenden Reservierung, erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene Kosten können keine Ersatzansprüche gegen den Rhein-Kreis Neuss geltend gemacht werden.

Neben dem Unterscheidungsmerkmal NE- werden für mehrspurige  Kraftfahrzeuge nur 4 bis 6-stellige Kombinationen von Buchstaben und Zahlen vergeben (NE-A100, NE-ZZ9999). Für Krafträder dürfen seit dem 05.04.2011 nur noch 4 bis 5-stellige Kombinationen zugeteilt werden. Die Kennzeichenschilder für Krafträder werden mit verkleinerter Mittelschrift geprägt.

Sonstige Kraftfahrzeuge, denen bauartbedingt kein größeres Kennzeichen zugeteilt werden kann, erhalten eine kurze Kennzeichenkombination. Hierfür ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die Reservierung dieser Kennzeichen, sowie von Saisonkennzeichen und historischen Kennzeichen ist nur persönlich in den Zulassungsstellen möglich.

Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.

Gebühren

ab 12,80 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).


Kfz-Zulassung Online


Laptop mit einer Internet-Anwendung

Hier können Sie Ihre KFZ-Zulassung rund um die Uhr bequem von Ihrem PC vorbereiten und gleich einen Termin vereinbaren.


zum Artikel

Servicecenter Neuss


Uhr

Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


Wo finde ich das Servicecenter?



Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.01.2012


Service-Funktionen: