Statt eines vom Zulassungssystem für Sie zugeteilten Kennzeichens können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen, sofern die gewünschte Kombination frei ist.
Auf unseren Internetseiten können Sie sich ein Kennzeichen aussuchen und für 90 Tage reservieren lassen.
Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 10,20 Euro, die Vorabreservierung kostet nochmals 2,60 Euro.
Die Reservierung erfolgt unverbindlich und ausschließlich auf den zukünftigen Halter des Fahrzeuges. Es kann also kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des von Ihnen gewählten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Die endgültige Vergabe der Kennzeichen erfolgt erst im Rahmen der Zulassung. Erst hier kann oftmals festgelegt werden, welche Schildermaße zu fertigen sind. Die vorherige Anfertigung von Kennzeichenschildern bei entsprechenden Online-Anbietern oder örtlichen Schilderherstellern, aufgrund einer bestehenden Reservierung, erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene Kosten können keine Ersatzansprüche gegen den Rhein-Kreis Neuss geltend gemacht werden.
Neben dem Unterscheidungsmerkmal NE- werden für mehrspurige Kraftfahrzeuge nur 4 bis 6-stellige Kombinationen von Buchstaben und Zahlen vergeben (NE-A100, NE-ZZ9999). Für Krafträder dürfen seit dem 05.04.2011 nur noch 4 bis 5-stellige Kombinationen zugeteilt werden. Die Kennzeichenschilder für Krafträder werden mit verkleinerter Mittelschrift geprägt.
Sonstige Kraftfahrzeuge, denen bauartbedingt kein größeres Kennzeichen zugeteilt werden kann, erhalten eine kurze Kennzeichenkombination. Hierfür ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die Reservierung dieser Kennzeichen, sowie von Saisonkennzeichen und historischen Kennzeichen ist nur persönlich in den Zulassungsstellen möglich.
Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.
ab 12,80 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Hier können Sie Ihre KFZ-Zulassung rund um die Uhr bequem von Ihrem PC vorbereiten und gleich einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.