Das Fahrzeug wurde bereits vor dem 01.03.2007 stillgelegt oder ist danach außer Betrieb gesetzt worden. Nun soll es wieder zugelassen werden.
Sofern Ihnen keinerlei Unterlagen über das Fahrzeug vorliegen (Fahrzeugdokumente, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung des Herstellers) muss für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO vorgelegt werden. Ggf. ist auch ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag etc.) erforderlich.
ab 12,00 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Seit Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Hier können Sie Ihre KFZ-Zulassung rund um die Uhr bequem von Ihrem PC vorbereiten und gleich einen Termin vereinbaren.