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Verwaltung von A bis Z

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz

Das Fahrzeug wurde bereits vor dem 01.03.2007 stillgelegt oder ist danach außer Betrieb gesetzt worden. Nun soll es wieder zugelassen werden.

Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
  7. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  8. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
  9. Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Unterlagen fehlen?

Sofern Ihnen keinerlei Unterlagen über das Fahrzeug vorliegen (Fahrzeugdokumente, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung des Herstellers) muss für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO vorgelegt werden. Ggf. ist auch ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag etc.) erforderlich.

Gebühren

ab 12,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Seit Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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