Das Fahrzeug ist bereits im Rhein-Kreis Neuss zugelassen, es besitzt also ein Kennzeichen mit dem Ortszeichen "NE". Das Fahrzeug hat nun einen neuen Besitzer und soll auch auf diesen zugelassen werden (neuer Namenseintrag in den Fahrzeugdokumenten).
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
- Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
- Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
- Kennzeichenschilder, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird und das Fahrzeug noch angemeldet ist
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Gebühren
ab 19,20 Euro