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Verwaltung von A bis Z

Umschreibung eines Kfz innerhalb des Rhein-Kreises Neuss

Das Fahrzeug ist bereits im Rhein-Kreis Neuss zugelassen, es besitzt also ein Kennzeichen mit dem Ortszeichen "NE". Das Fahrzeug hat nun einen neuen Besitzer und soll auch auf diesen zugelassen werden (neuer Namenseintrag in den Fahrzeugdokumenten).

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  7. Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
  8. Kennzeichenschilder, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird und das Fahrzeug noch angemeldet ist
  9. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  10. Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Gebühren

ab 19,20 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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