Das Kraftfahrzeug ist bereits im Rhein-Kreis Neuss zugelassen und muss (Diebstahl, Verlust) bzw. soll (Wunschkennzeichen) mit einem anderen Kennzeichen versehen werden.
Auf persönlichen Wunsch ist es jederzeit möglich, dem Fahrzeug ein anderes, verfügbares Kennzeichen zuzuteilen. Bei einem Diebstahl der Kennzeichen sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Anzeige bei der Polizei erstatten, die Sie dann bitte mitbringen. Bei einem Verlust muss eine entsprechende Verlusterklärung abgegeben werden.
Das bisherige Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt; dem Kraftfahrzeug wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
ab 27,40 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Hier können Sie Ihre KFZ-Zulassung rund um die Uhr bequem von Ihrem PC vorbereiten und gleich einen Termin vereinbaren.