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Verwaltung von A bis Z

Saisonkennzeichen

Das Fahrzeug soll nicht über das gesamte Jahr, sondern nur über einen Zeitraum von mehreren Monaten zugelassen werden. Durch eine Saisonzulassung entfällt die Außerbetriebsetzung und die anschließende Wiederzulassung des Fahrzeugs. Die Saison muss mindestens zwei Monate und kann maximal 11 Monate betragen.

Außerhalb des gewünschten Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
  7. Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre
  8. Kennzeichenschilder, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist
  9. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) mit Angabe des Zulassungszeitraums
  10. Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Gebühren

ab 27,40 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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