Neuzulassung eines Kfz
Sie wollen ein Fahrzeug zulassen, das bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen war.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
- Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggfls. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
- Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
- Zulassungsbescheinigung , EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung nach § 20 Absatz 3a StVZO
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Gebühren
ab 26,90 Euro
Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Downloads
Seit Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.