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Verwaltung von A bis Z

Mehrfachtäter-Punktsystem

Mit der Einführung des neuen Kartenführerscheines wurde unter anderem auch das Mehrfachtäter - Punktsystem geändert. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nun zu folgenden Schritten verpflichtet:

Punkte Maßnahme
ab 8 Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers mit der Einräumung der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar.
ab 14 Aufforderung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, wenn in den letzten 5 Jahren kein solches Seminar besucht wurde, sonst Verwarnung; gleichzeitig Hinweis auf freiwillige verkehrspsychologische Beratung.
ab 18 Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate

 

Abbau von Punkten

Jeder Fahrerlaubnisinhaber, dessen Punktekonto 13 Punkte nicht überschreitet, hat die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde werden Punkte gutgeschrieben:

Punktestand Gutschrift
bis 8 4 Punkte
9 bis 13 2 Punkte
14 bis 17 Nach der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung im Anschluss an der Teilnahme an einem Aufbauseminar werden 2 Punkte gutgeschrieben.

Aufbauseminare werden durch besonders ausgebildete Fahrlehrer in eigens anerkannten Fahrschulen durchgeführt. Eine Besonderheit bilden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln (nur Cannabinoide, wie Haschisch oder Marihuana). Wer Eintragungen mit einem solchen Hintergrund im Verkehrszentralregister hat, muß sich wegen des Besuches eines Aufbauseminares an andere Nachschulungsinstitutionen wenden.

Verkehrspsychologische Beratungen werden durch besonders qualifizierte Verkehrspsychologen durchgeführt. Ziel der Beratung ist es, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgespräches statt. Eine Fahrprobe erfolgt, wenn der Berater dies für erforderlich hält.

Wichtig: Die Teilnahmebescheinigungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen. Sonst darf keine Punktegutschrift erfolgen.

Fahrschulen die zur Durchführung von Aufbauseminaren im Rahmen des Mehrfachtäter-Punktsystems berechtigt sind

  • Fahrschul-Team, Zapke, Jörg, Dormagen, Telefon 02133/42284
  • Fahrschule Fun, U.G.,Tacken, Hans- Joachim, Dormagen, 02133/266550 oder 0163/4242755
  • Hoffmann, Michael, Grevenbroich, Telefon 02181/64708 oder 0179/5150959
  • Gellissen, Dieter, Jüchen, Telefon 02181/479035
  • Bohne, Rene, Kaarst, Telefon 02131 9397681, Mobil 0178 9692391.
  • Heß, Neuss Mobil 0172/2613593
  • Ismar, Christoph, Korschenbroich, Telefon 02161/617760
  • Union Fahrschule GmbH powered by Mobility, Jörg Ledabyll, Meerbusch, Telefon 02151 66 7 67, Mobil 0172/8090699
  • City-Fahrschule, Ralph Schneider, Meerbusch, Telefon 02151/505808 oder 02159/4306
  • Kraker, Ernst, Neuss, Telefon 02131/958312 oder 02132/28770
  • Fahrschule Hoffmann, Lochno, Andrea, Neuss, Telefon 02131/28001
  • Penner, Ulrich, Neuss, Telefon 02131/130100, Mobil 0171 8258282
  • Pickels, Andreas, Neuss, Telefon 02131/36 41 41, Mobil 0172 28 27 820
  • Schmitz, Hans Bernd, Neuss, Telefon 02131/273535, Mobil 0171/7028738
  • Simon, Franz-Josef, Neuss, Telefon 02131/754536
  • Euro Drive-Team GmbH, Schlösser, Peter, Neuss, Telefon 02131/1258395
  • Zeh, Michael, Korschenbroich,02161-640272

Andere Nachschulungsinstitute

  • Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung (AFN), Sülzburgstraße 13, 50937 Köln, Telefon: 0221/413 311
  • Impuls GmbH, Komödienstraße 11, 50667 Köln, Telefon: 0800/130 0800, Anmeldung Mönchengladbach: Telefon:02161/822 137
  • Institut für Schulungsmaßnahmen (IFS), Baumeisterstrasse 11, 20099 Hamburg, Anmeldung: Neuss (Fahrschule Penner in Neuss), Telefon: 0800/3535001
  • IVT-Hö, Kaiser-Wilhelm-Ring 6 – 8, 50672 Köln, Telefon: 0221/134583

Gebühren

ab 20,90 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


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