Mit der Einführung des neuen Kartenführerscheines wurde unter anderem auch das Mehrfachtäter - Punktsystem geändert. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nun zu folgenden Schritten verpflichtet:
| Punkte | Maßnahme |
|---|---|
| ab 8 | Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers mit der Einräumung der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. |
| ab 14 | Aufforderung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, wenn in den letzten 5 Jahren kein solches Seminar besucht wurde, sonst Verwarnung; gleichzeitig Hinweis auf freiwillige verkehrspsychologische Beratung. |
| ab 18 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate |
Jeder Fahrerlaubnisinhaber, dessen Punktekonto 13 Punkte nicht überschreitet, hat die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde werden Punkte gutgeschrieben:
| Punktestand | Gutschrift |
|---|---|
| bis 8 | 4 Punkte |
| 9 bis 13 | 2 Punkte |
| 14 bis 17 | Nach der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung im Anschluss an der Teilnahme an einem Aufbauseminar werden 2 Punkte gutgeschrieben. |
Aufbauseminare werden durch besonders ausgebildete Fahrlehrer in eigens anerkannten Fahrschulen durchgeführt. Eine Besonderheit bilden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln (nur Cannabinoide, wie Haschisch oder Marihuana). Wer Eintragungen mit einem solchen Hintergrund im Verkehrszentralregister hat, muß sich wegen des Besuches eines Aufbauseminares an andere Nachschulungsinstitutionen wenden.
Verkehrspsychologische Beratungen werden durch besonders qualifizierte Verkehrspsychologen durchgeführt. Ziel der Beratung ist es, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgespräches statt. Eine Fahrprobe erfolgt, wenn der Berater dies für erforderlich hält.
Wichtig: Die Teilnahmebescheinigungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen. Sonst darf keine Punktegutschrift erfolgen.
ab 20,90 Euro
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