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Verwaltung von A bis Z

Internationaler Fahrzeugschein

Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung (in andere Sprachen) des nationalen Fahrzeugscheins. Er kann erforderlich sein, wenn man mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren will. Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Fahrzeugschein erforderlich ist.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt einen gültigen Personalausweis und eine Vollmacht sowie den gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  2. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Gebühren

10,20 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.01.2010


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