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Verwaltung von A bis Z

Neuzulassung eines Kfz aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören

Hierunter fallen Fahrzeuge, die bisher weder im Inland noch im Ausland (etwa USA oder Schweiz) zugelassen waren. Für Fahrzeuge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum siehe hier.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige, behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. Versicherungsbestätigung
  7. Bankeinzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
  8. Kaufvertrag oder Originalrechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
  9. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung ( Verzollungsnachweis )
  10. Original-Fahrzeugdokumente des Landes, wenn vorhanden
  11. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Falls für das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besteht, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO oder eine Datenbestätigung des Herstellers bzw. Händlers vorzulegen. Falls die Datenbestätigung keine Übereinstimmungserklärung mit dem genehmigten Typ enthält oder sich auf ein unvollständiges Fahrzeug bezieht, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO vorzulegen.
  12. ggf. ist eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich.

Gebühren

ab 37,10 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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