Das Fahrzeug wurde in einem Staat gekauft bzw. aus diesem nach Deutschland verbracht, der nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört (etwa Amerika oder Schweiz). Das Fahrzeug war dort bereits zugelassen.
Für gebrauchte Fahrzeuge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum siehe hier.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
- Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
- Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bankeinzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- Kaufvertrag oder Originalrechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung
- Original-Fahrzeugdokumente des Zulassungsstaates
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), sowie einen Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung (HU)
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Sofern keine EG- Typgenehmigung nachgewiesen werden kann, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erfoderlich
- ggf. ist eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich
Gebühren
ab 37,10 Euro