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Verwaltung von A bis Z

Zulassung eines gebrauchten Kfz aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören

Das Fahrzeug wurde in einem Staat gekauft bzw. aus diesem nach Deutschland verbracht, der nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört (etwa Amerika oder Schweiz). Das Fahrzeug war dort bereits zugelassen.

Für gebrauchte Fahrzeuge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum siehe hier.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  2. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  3. Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
  4. Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
  6. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  7. Bankeinzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
  8. Kaufvertrag oder Originalrechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
  9. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung
  10. Original-Fahrzeugdokumente des Zulassungsstaates
  11. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC),  sowie einen Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung (HU)

  12. Sofern keine EG- Typgenehmigung nachgewiesen werden kann, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erfoderlich

     
  13. ggf. ist eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich

Gebühren

ab 37,10 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.01.2012


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