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Verwaltung von A bis Z

Historisches Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Ein historisches Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) erhalten Sie für Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
  2. die amtlichen Kennzeichen (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
  3. gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll
  4. Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
  5. eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder vorher ein Saisonkennzeichen hatte
  6. Oldimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß § 23 StVZO                                                  

     

Gebühren

ab 27,40 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 06.03.2009


Service-Funktionen: