Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden. Voraussetzung: Es muss sich um einen Anspruch handeln, der im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entstanden ist (Beteiligung an einem Verkehrsunfall, unberechtigte Nutzung eines privaten Stellplatzes usw.).
Eine Auskunft darf aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch erteilt werden. Die Anfrage muss schriftlich gestellt werden, die Auskunft ist gebührenpflichtig. Fügen Sie der Anfrage bitte einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei und senden Sie diesen an den Rhein-Kreis Neuss, Straßenverkehrsamt, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich.
5,10 Euro
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