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Verwaltung von A bis Z

Umschreibung eines Führerscheines aus der EU oder EWR

Grundsätzlich brauchen Führerscheine aus der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Sie gelten im gleichen Umfang wie im Ausstellungsstaat, sofern die identischen Fahrerlaubnisklassen nach deutschem Recht nicht befristet sind.

Beispiel 1:

Die Klasse B wird in Deutschland unbefristet erteilt. Der Inhaber  einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B, die nicht befristet ist, braucht seinen Führerschein nicht umschreiben.

Beispiel 2:

Die Klasse C wird in Deutschland befristet für 5 Jahre erteilt. Diese Fahrerlaubnisklasse ist nicht in jedem EU-Staat befristet. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis rechtzeitig vor Ablauf von 5 Jahren nach Erteilung beantragt wird, denn die im Ausland unbefristete Klasse C ist hier in Deutschland möglicherweise nicht mehr gültig.

In einigen EU – oder EWR-Staaten sind nicht die Fahrerlaubnisklassen, jedoch das Dokument zeitlich befristet. Die Umschreibung des Führerscheins ist daher erforderlich und sollte rechtzeitig beantragt werden.

Grundsätzlich ist allen Inhabern eines solchen Führerscheines zu raten, den Führerschein umschreiben zu lassen. Geht nämlich ein solcher Führerschein verloren oder wird er gestohlen, bestehen bei deutschen Behörden keine Angaben, ob eine Fahrerlaubnis erteilt war. Es besteht zwar die Möglichkeit, diese Daten aus dem anderen EU - Staat oder EWR - Staat zu beschaffen. Dies dauert in der Regel jedoch mehrere Wochen. Während dieser Zeit kann dem Betroffenen kein Ersatzführerschein (auch keine vorläufige Bescheinigung) ausgestellt werden, da hier nicht bekannt ist, ob jemals eine Fahrerlaubnis erteilt war.

Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

 Europäische Union

  1. Belgien
  2. Bulgarien
  3. Dänemark
  4. Deutschland
  5. Estland
  6. Finnland
  7. Frankreich
  8. Griechenland
  9. Irland
  10. Italien
  11. Lettland
  12. Litauen
  13. Luxemburg
  14. Malta
  15. Niederlande
  16. Österreich
  17. Polen
  18. Portugal
  19. Rumänien
  20. Schweden
  21. Slovakei
  22. Slowenien
  23. Spanien
  24. Tschechien
  25. Ungarn
  26. Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
  27. Zypern

Staaten EWR

  1. Island
  2. Liechtenstein
  3. Norwegen

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. ausländischer Führerschein
  2. bei griechischen Führerscheinen eine Übersetzung des Führerscheines
  3. ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  4. Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

ab 42,60 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 05.01.2012


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