Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Vor dem Führen eines Privatfahrzeuges muss diese Fahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Sie möchten einen Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei in einen zivilen Führerschein umschreiben lassen.
Für die Klassen C, C1, C1E, CE (LKW), D, D1E, DE oder D1 (Bus) benötigen Sie Folgendes, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Behördenfahrerlaubnis länger als fünf Jahre zurückliegt:
ab 42,60 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.