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Verwaltung von A bis Z

Führerschein für Kleinkrafträder und Zugmaschinen

Sie möchten die erstmalige Erteilung eines Führerscheines (M, T, L) beantragen. Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis setzt immer die Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Dort können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen. Die Fahrschule wird Ihnen dabei behilflich sein.

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre) stellen. Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung in der Regel ausgehändigt, sofern der Bewerber das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht hat.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Sehtest
  3. Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe
  4. ein biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  5. Name der Fahrschule

Gebühren

ab 42,60 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Servicecenter Neuss


Uhr

Diese Dienst­leistung können Sie außer­halb der Öffnungs­zeiten des Amtes im Bürger-Service­center des Rhein-Kreises Neuss erledigen.


Wo finde ich das Servicecenter?



Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2012


Service-Funktionen: