Sie möchten die erstmalige Erteilung eines Führerscheines (M, T, L) beantragen. Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis setzt immer die Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Dort können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen. Die Fahrschule wird Ihnen dabei behilflich sein.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre) stellen. Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung in der Regel ausgehändigt, sofern der Bewerber das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht hat.
ab 42,60 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.