Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens etc. läuft ab. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sollte aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt.
ab 38,00 Euro
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Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.