Sie können Ihren alten Führerschein (grau oder rosa) gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Umtausch der alten Führerscheine. Lediglich in diesen Fällen besteht eine Pflicht zum Umtausch:
Selbstverständlich können Sie den neuen Kartenführerschein auf freiwilliger Basis erwerben. Hierbei wird der volle bisherige Besitzstand umgeschrieben, es geht also keine Berechtigung bzw. Klasse verloren. Ihren alten Führerschein können Sie behalten; dieser wird dann lediglich entwertet.
Bei Antragstellung kann Ihnen ein persönlicher Besuch leider nicht erspart bleiben, da Sie auf einem Vordruck, der zur Herstellung des neuen Führerscheines dient, Ihre Unterschrift leisten müssen. Diese wird dann zusammen mit Ihrem Lichtbild digitalisiert auf den neuen Führerschein gebracht. Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen zurzeit ca. 2 - 3 Wochen, das heißt nach ca. 4 Wochen sind Sie normalerweise im Besitz des neuen Führerscheines.
Sollten Sie sehr schnell in den Besitz des neuen Führerscheines kommen müssen, kann der Führerschein als Expresslieferung bestellt werden. Der Führerschein kann dann in der Regel nach ca. 7 Tagen ausgehändigt werden. Die zusätzlichen Kosten für die Expresslieferung zur Bundesdruckerei und zurück müssten dann allerdings von Ihnen getragen werden. Diese schnelle Art der Ersatzbeschaffung kann aus organisatorischen Gründen nur in den Dienststellen Neuss und Grevenbroich durchgeführt werden.
ab 24,00 Euro zuzüglich derzeit 25,00 Euro bei Expresslieferung
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Straßenverkehrsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon +49 2131 928-3613
claudia.mansfeld@rhein-kreis-neuss.de
Telefon +49 2131 928-3614
martina.stammen@rhein-kreis-neuss.de
Telefon +49 2131 928-3603
gabriele.kamp@rhein-kreis-neuss.de
Telefon +49 2131 928-3615
judith.kuehn@rhein-kreis-neuss.de
Seit Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Diese Dienstleistung können Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes im Bürger-Servicecenter des Rhein-Kreises Neuss erledigen.