Ziel der Unterhaltssicherung ist die Sicherung des Lebensbedarfs der zum Wehrdienst bzw. Zivildienst oder zu einer Wehrübung einberufenen Wehrpflichtigen bzw. Zivildienstpflichtigen sowie deren Familienangehörigen für die Dauer der Dienstzeit.
Antragsvordrucke sind bei den Sozialämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhältlich. Dort können auch die Anträge zur Weiterleitung an die Unterhaltssicherungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss abgegeben werden.
Natürlich erhalten Sie die Antragsvordrucke auch bei der Unterhaltssicherungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Hier werden auch Anträge entgegengenommen und auf Vollständigkeit überprüft.
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuss und der Stadt Grevenbroich sind die dortigen Unterhaltssicherungsbehörden zuständig!
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Helga Winkels
Fürsorgestelle, Senioren, Unterhaltssicherung, Ausbildungsförderung
02181 601-5033 (Telefon)
02181 601-5098 (Telefax)
helga.winkels@rhein-kreis-neuss.de
Kreishaus Grevenbroich (Altbau)
Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich
Erdgeschoss, Zimmer 116
Das Gebäude ist über den Neubau zu allen Etagen barrierefrei zugänglich; ausgenommen der ältere Teil (zur Lindenstraße) im 1. und 2. Obergeschoss. Im Neubau sind behindertengerechte Toiletten vorhanden.
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