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Verwaltung von A bis Z

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und dient in Deutschland als Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen. Dazu gehören etwa besonderer Kündigungsschutz, höheren Urlaubsanspruch im Erwerbsleben oder auch Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens sowie im Personen-, Nah- und Fernverkehr.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wurde. Für Vergünstigungen müssen besondere Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden, die ebenfalls festzustellen sind.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Verlängerung des Ausweises

Die Verlängerung des Gültigkeitsdatums des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beim Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss formlos beantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises kann nur zweimal verlängert werden. Danach muss ein ein neuer Ausweis durch den Rhein-Kreis Neuss ausgestellt werden. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich.

Eine Verlängerung des Ausweises ist auch nach Dienstschluss des Amtes im Bürger-Servicecenter Neuss möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Schriftlicher Antrag,
  2. aktuelles Passbild,
  3. ggf. ärztliche Unterlagen, die nicht älter als 2 Jahre sind.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 19.11.2008


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