Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und dient in Deutschland als Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die Menschen mit einer Behinderung per Gesetz zustehen. Dazu gehören etwa besonderer Kündigungsschutz, höheren Urlaubsanspruch im Erwerbsleben oder auch Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens sowie im Personen-, Nah- und Fernverkehr.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wurde. Für Vergünstigungen müssen besondere Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden, die ebenfalls festzustellen sind.
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Die Verlängerung des Gültigkeitsdatums des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beim Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss formlos beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises kann nur zweimal verlängert werden. Danach muss ein ein neuer Ausweis durch den Rhein-Kreis Neuss ausgestellt werden. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich.
Eine Verlängerung des Ausweises ist auch nach Dienstschluss des Amtes im Bürger-Servicecenter Neuss möglich.
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