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Verwaltung von A bis Z

Hilfe zur Pflege

Sie sind pflegebedürftig und werden zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt? Dann können Sie ein Pflegegeld erhalten. Wenn Sie pflegeversichert sind, erhalten Sie das Pflegegeld oder entsprechende Leistungen eines Pflegedienstes über Ihre Pflegeversicherung. Sind Sie nicht pflegeversichert, kann das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde entsprechende Leistungen gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie von ihrer Pflegekasse ausschließlich Sachleistungen erhalten, können Sie ebenfalls vom Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen erhalten. Dann wird ein reduziertes Pflegegeld gewährt, soweit die Pflege durch Familienangehörige oder Bekannte ganz oder teilweise durchgeführt wird.

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen bei Ihrem örtlichen Sozialamt.





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 16.06.2008


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