Die Grundsicherung im Alter wird Personen gewährt, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Für diese Leistung ist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig.
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