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Verwaltung von A bis Z

Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter wird Personen gewährt, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können. Für diese Leistung ist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 16.06.2008


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