Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem Regelbedarf auch sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten.
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt (wie bisher auch) für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während einer Fahrt wird nicht übernommen.
Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten kann grundsätzlich im Vorfeld für den gesamten Bewilligungszeitraum gestellt werden.
Erstmalig muss der Antrag im Bewilligungszeitraum jedoch stets vor einem Ausflug oder einer Klassenfahrt gestellt werden.
Die Erbringung der Leistung erfolgt per Direktzahlung an die Schule, also unmittelbar an die Einrichtung, die Schulleitung bzw. den Klassenlehrer. Bei Antragstellung erhalten Sie einen Antragsvordruck, der von der Schule bzw. der Einrichtung auszufüllen ist.
Nach Vorlage des Antragsvordrucks werden, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, die Kosten der Fahrt, wie oben beschrieben, direkt an die Schule bzw. die Einrichtung überwiesen. Eine Auszahlung auf Ihr Konto ist nicht möglich.
Erhält das Kind Sozialhilfeleistungen oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dann ist der Antrag bei der für diese Leistungen zuständigen Stelle abzugeben. Dies gilt auch für den analogen Leistungsbezug nach dem AsylbLG.
Bezieht Ihr Kind Wohngeld, bezieht die ganze Familie Wohngeld oder erhalten Sie für Ihr Kind den Kinderzuschlag (nicht Kindergeld), dann ist der Antrag bei den kommunalen Sozialämtern abzugeben. Übergangsweise kann bis zum 31.05.2011 der Antrag auch in der für Sie zuständigen Familienkasse abgegeben werden.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.