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Verwaltung von A bis Z

Ausbildungsförderung (BAföG)

Zuständigkeit

Das Amt für Ausbildungsförderung innerhalb des Kreissozialamtes ist zuständig für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im schulischen Bereich. Zuständig für Studenten und Hochschüler ist das Studentenwerk an der jeweiligen Universität bzw. Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.

Wesentliche Anspruchsvoraussetzungen

Für Schüler besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderungsleistungen nach dem BAföG, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere für den Besuch folgender Schulen:

  1. Schulen, die auch zu einem Berufsabschluss führen, wie z. B. eine zumindest zweijährige Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss oder eine zumindest zweijährige Fachschule, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, mit berufsqualifizierendem Abschluss

  2. Schulen der beruflichen Weiterbildung, wie z. B. Fachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Höhere Fachschulen und Akademien

  3. Schulen des zweiten Bildungswegs, wie z. B. Abendhauptschulen und Abendrealschulen, einjährige Fachoberschulen nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien und Kollegs

  4. Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen -frühestens ab Klasse 10- ist ein Anspruch nur gegeben, wenn der bzw. die Auszubildende außerhalb der Elternwohnung untergebracht ist und diese auswärtige Unterbringung auch anerkannt werden kann.

Ob Ihre schulische Ausbildung in die Förderung einbezogen werden kann und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie bei uns erfragen.

Anträge

Antragsformulare können Ihnen im Amt für Ausbildungsförderung ausgehändigt werden. Des weiteren erhalten Sie die Antragsformulare in unserem Kreishaus in Neuss, in der Infotheke der Stadtverwaltung Neuss im Rathaus und darüber hinaus auch in den örtlichen Sozialämtern. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie

  1. im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de. Dort finden sich auch die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung, die Antragsformulare, Beispiele und den BAföG online Rechner.

  2. bei der gebührenfreien BAföG-Hotline unter der Vanity-Nummer 0800 BAFOEG1 oder 0800 2236341 von montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr, sowie samstags von 10 bis 14 Uhr.

  3. schriftlich über das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BAföG-Info, 53170 Bonn. Dort können Sie die Broschüre "Ausbildungsförderung. BAföG, Bildungskredit und Stipendien" und zusätzliche Poster bestellen. Diese Broschüre steht auch als digitale Publikation unter www.bmbf.de bereit.

Sprechzeiten

Montags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr. Darüber hinaus gehende Termine können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Antrag

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Sozialamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 27.02.2012


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