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Verwaltung von A bis Z

Schulberatungsstelle für zugewanderte Kinder und Jugendliche

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland zuwandern, werden in das Schulsystem eingeordnet. Hierbei bietet die Beratungsstelle Hilfestellung an. Sie berät die Schülerinnen und Schüler und hilft den Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Schulform und Schule.

Das Team der Beratungsstelle, bestehend aus Fachkräften aus den Bereichen Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium, unterstützt nicht nur bei der Wahl einer Schule, sondern vermittelt auch bei nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen den Kontakt zu anderen Institutionen der Migrantenbetreuung.

Außer den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern bietet die Schulberatungsstelle auch  Lehrerrinnen und Lehrern, die zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichten, Hilfestellung an, wobei ein Schwerpunkt der Arbeit der Beratungsstelle die Förderberatung für die Primarstufe darstellt.

Eltern, die mit ihren Kindern zu einem Beratungstermin kommen, sollten die nachstehenden Unterlagen mitbringen.

Schulberatungsstelle
Beratung in Anschrift, Telefon Sprechzeiten
Neuss Kreishaus Neuss
Oberstraße 91
2. Etage, Raum 2.40
02131 928-4035
Montag: 11:00 - 14:00 Uhr
Frau Jansen
Dienstag: 13:30 - 15:30 Uhr
Herr Schmitz
Donnerstag: 15:00 - 17:00 Uhr
(nur nach Vereinbarung)
Frau Bremer-Plieth
Meerbusch Hauptschule Osterath
Wienenweg 38
02159 6999983
Montag: 12:30 - 14:00 Uhr
Herr Schmitz
und nach Vereinbarung
Dormagen St. Nikolaus-Schule
Schulstraße 59
02133 70347
Termine nur nach Vereinbarung
Frau Müller-Baudrie
Grevenbroich Ort nach Vereinbarung Termine nur nach Vereinbarung
Frau Bremer-Plieth
02131 928-4035

Außerhalb der vorstehenden Sprechzeiten steht Ihnen die Telefonnummer 02159 6999983 zur Verfügung.

Während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen findet die Schulberatung nur nach vorheriger Terminabsprache statt.

Telefonische Terminvereinbarung für die Beratungsstelle in Neuss unter 02131 928-4018.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Meldebescheinigung der Schülerin oder des Schülers
  • Ausweispapiere (Kind, Eltern, Geschwister)
  • Zeugnisse aus dem Herkunftsland (eventuell mit Übersetzung).




Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 12.03.2012


Service-Funktionen: