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Verwaltung von A bis Z

Schülerfahrkosten erstatten (Berufskollegs)

Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt die Schülerfahrkosten für Schüler der Berufskollegs unter folgenden Voraussetzungen:

  • der Schulweg beträgt mehr als 5 km (Fußweg von Tür von Tür),
  • der Schüler besucht einen Vollzeit-Bildungsgang. Für Auszubildende werden keine Fahrkosten übernommen.

In der Regel erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Schülerfahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Dabei werden grundsätzlich nur die Fahrkosten bis zum nächstgelegenen Berufskolleg erstattet. Ausnahmen sind zu begründen (beispielsweise durch einen Ablehnungsbescheid der nächstgelegenen Schule).

Wenn die Fahrkarten auch in der Freizeit genutzt werden können, berechnet das Verkehrsunternehmen einen Eigenanteil von bis zu 12 Euro monatlich.

Zum Ablauf

Antragsvordrucke für Schülerfahrkarten und für Fahrkostenerstattungen erhalten Sie im Schulsekretariat. Den ausgefüllten Antrag geben Sie im Schulsekretariat ab. Die Anträge werden vom Amt für Schulen und Kultur des Rhein-Kreises Neuss bearbeitet.

Wird der Antrag auf eine Schülerfahrkarte genehmigt, sendet Ihnen das Verkehrsunternehmen die Fahrkarte zu. Werden Fahrkosten erstattet, überweist Ihnen der Rhein-Kreis Neuss den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, bekommen Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die Gründe der Ablehnung erläutert werden.

Rechtsgrundlage

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Diese Unterlagen benötigen Sie

Antragsvordruck (im Schulsekretariat erhältlich)

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Schulen und Kultur

Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2009


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