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Verwaltung von A bis Z

Reisekosten

Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) tariflich Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarstufe I gewährt.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Reisekostenstelle gerne zur Verfügung.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Rechtsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.06.2011


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