Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) tariflich Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie Lehrerinnen und Lehrern der Sekundarstufe I gewährt.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen die Reisekostenstelle gerne zur Verfügung.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Rechtsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02181 601-7129
carsten.schmitz@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-7127
kristina.werth@rhein-kreis-neuss.de