Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Öffentliches Auftragswesen

Ziel des öffentlichen Auftragswesens ist ein wirtschaftlicher Einkauf von Waren oder Leistungen, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Die wirtschaftliche Beschaffung ist notwendig, um die Steuermittel so sparsam wie möglich zu verwenden. Darüber hinaus soll der Einkauf im Wettbewerb die Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente Vergabeverfahren für alle potenziellen Anbieter öffnen.

Für Vergaben, deren Auftragswerte unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen liegen (5 Millionen Euro für Bauleistungen, 200.000 Euro für Dienstleistungen und Lieferungen), sind das Haushaltsgrundsätzegesetz (§ 30 HGrG), die Landeshaushaltsordnung NRW (§ 55 LHO NRW), die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (§ 32 GemHVO NRW) und die Verdingungsordnungen (VOL und VOB) Grundlage.

Für die Vergaben, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97-129 GWB), die Vergabeverordnung und die Verdingungsordnungen (VOB, VOL und VOF) Grundlage. Europaweit auszuschreibende Vergaben können in einem förmlichen Verfahren geprüft werden.

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 27.05.2011


Service-Funktionen: