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Verwaltung von A bis Z

Waffenrechtliche Angelegenheiten

Das Waffengesetz sieht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition strenge Regelungen vor. So bedarf jeder, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe oder Munition erwerben will, einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

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