Der Vor- und Familienname bezeichnen eine Person in öffentlichen Registern, im Rechtsverkehr sowie im privaten Gebrauch. Daher kommt nur in bestimmten Fällen eine Änderung in Betracht, z. B. bei der Eheschließung.
Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz hat einen Ausnahmecharakter und dient dazu, Probleme und Behinderungen mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen. Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Voraussetzung wird im Einzelfall geprüft. Den Antrag für eine Namensänderung müssen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts stellen.
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Tim Kreuels
Ordnungsbehörde
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Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
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2. Obergeschoss, Zimmer 2.31
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.