Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Verwaltung von A bis Z

Jägerprüfung

Grundlage für die Erteilung eines Jagdscheines ist die Ablegung einer behördlichen Jägerprüfung, die bei der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss abgenommen wird.

Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Bei der Jägerprüfung sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Geschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachzuweisen.

Vorbereitungslehrgänge auf die Jägerprüfung werden im Rhein-Kreis Neuss sowohl von privaten Anbietern als auch von der Kreisjägerschaft Neuss durchgeführt..

Wann finden die Prüfungen statt?

In Nordrhein-Westfalen findet die Prüfung einmal jährlich statt. Der Termin des schriftlichen Teils der Prüfung, der landesweit einheitlich ist und von der Oberen Jagdbehörde festgesetzt wird, wird in der Presse sowie im Internet bekannt gegeben.

Die Zulassung zur Jägerprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Den Antrag auf Zulassung können Sie hier herunterladen.

Gebühren

250,00 Euro. Sie können die Prüfungsgebühren jetzt auch bequem per Einzugsermächtigung bezahlen.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Hildegard Rosen
Ordnungsbehörde
02181 601-3214 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
hildegard.rosen@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.35

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.11.2011


Service-Funktionen: