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Verwaltung von A bis Z

Fischerprüfung

Grundlage für die Erteilung eines Fischereischeins ist die Ablegung einer behördlichen Fischerprüfung, die bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss abgenommen wird.

Vorbereitung auf die Fischerprüfung

Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische sowie die fischerei- und tierschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Rhein-Kreis Neuss führt keine Lehrgänge durch. Bitte wenden Sie sich an einen lokalen Fischerei-Sportverein oder die Bezirksgruppe Rhein-Kreis Neuss des Rheinischen Fischereiverbandes e.V.

Fischerprüfungen

Der Rhein-Kreis Neuss führt dreimal jährlich eine Fischerprüfung durch. Die Termine werden in der Presse sowie im Internet bekannt gegeben. Die Zulassung zur Fischerprüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Fischereischein

Den Fischereischein erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen und gemeldet sind.

Fischereierlaubnisschein

Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Fischfang an einem bestimmten Gewässer. Voraussetzung ist immer der Besitz eines gültigen Fischrereischeins. Sie erhalten den Fischereierlaubnisschein vom Fischereiberechtigten oder vom Fischereipächter des jeweiligen Gewässers. Für den Rhein erhalten Sie den Erlaubnisschein von der Rheinfischereigenossenschaft.

Gebühren

50,00 € Prüfungsgebühr. Sie können die Prüfungsgebühren jetzt auch bequem per Einzugsermächtigung bezahlen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Ordnungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Hildegard Rosen
Ordnungsbehörde
02181 601-3214 (Telefon)
02181 601-3299 (Telefax)
hildegard.rosen@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
2. Obergeschoss, Zimmer 2.35

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 30.01.2012


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