Unter dem Begriff des Brandschutzes werden der abwehrende und vorbeugende Brandschutz zusammengefasst.
Der abwehrende Brandschutz befasst sich mit allen Vorkehrungen, die der Kreis und insbesondere die Städte und Gemeinden zur Bekämpfung von Schadenfeuern treffen.
Der vorbeugende Brandschutz ist objektbezogen und befasst sich mit Maßnahmen, die geeignet sind, die Folgen eines Schadenfeuers in einer baulichen Anlage möglichst gering zu halten.
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