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Verwaltung von A bis Z

Petitionen

Das Petitionsrecht räumt jedem Bürger das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Daher kann sich jeder Bürger an die Volksvertretung wenden.

Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Landtag, sofern es um Landesgesetze geht oder Landesbehörden für die Ausführung von Gesetzen zuständig sind. Wenn es sich um Bundesvorschriften handelt, ist die Petition an den Bundestag zu richten.

Die Kommunalaufsicht überwacht die termingerechte Berichterstattung und gibt eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme ab.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kommunalaufsicht

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Axel Theis
Kommunalaufsicht
02181 601-1502 (Telefon)
02181 601-2402 (Telefax)
axel.theis@rhein-kreis-neuss.de

Ständehaus Grevenbroich
Lindenstraße 2, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.05

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden.


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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.11.2011


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