Ein Unschädlichkeitszeugnis vereinfacht die Veräußerung kleinerer Trennstücke. Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Hierfür gelten verschiedene Bedingungen.
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten.
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse vom 29. März 1966 (SGV NRW 7134).
Nach Ziffer 3.2 VermWertGebT für die Entscheidung über die Erteilung 300 bis 3.000 Euro
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Brigitte Plücken
Kataster- und Vermessungsamt
02131 928-6201 (Telefon)
02131 928-6299 (Telefax)
brigitte.pluecken@rhein-kreis-neuss.de
Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
2. Obergeschoss, Zimmer 2.46
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.