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Verwaltung von A bis Z

Liegenschaftskarte

In der großmaßstäblichen Liegenschaftskarte (1:500 und 1:1000) [früher Flurkarte] werden alle Flurstücke, Gebäude und topographische Gegebenheiten nachgewiesen. Sie ist der geometrische Nachweis für den rechtmäßigen Verlauf der Flurstücksgrenzen.
Die Liegenschaftskarte wird ständig durch Einarbeitung von Vermessungsergebnissen des Vermessungs- und Katasteramtes und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aktualisiert.

Die bisher zeichnerisch geführte Liegenschaftskarte wurde auf EDV-Grundlage umgestellt. Die flächendeckend vorliegende Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) bildet die Grundlage eines umfassenden räumlichen Informationssystems.

Analoge oder digitale Auszüge der Liegenschaftskarte können blattschnittfrei für das gesamte Kreisgebiet erstellt werden. Man benötigt sie beispielsweise als Anlage zu einem Baugesuch, zu einem Kaufvertrag oder für die Bank.

Gebühren

analog: ab 20,00 Euro

digital: ab 50,00 Euro

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 19.08.2011


Service-Funktionen: