Bei einem Arbeitsplatzwechsel, Umzug usw. wird gelegentlich ein Nachweis über die kürzeste, üblicherweise befahrene Strecke zwischen zwei Orten gefordert. Hierüber wird eine Entfernungsbescheinigung ausgestellt.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Hubert Paffen
Grundstückswertermittlung
02131 928-6232 (Telefon)
02131 928-6299 (Telefax)
hubert.paffen@rhein-kreis-neuss.de
Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
2. Obergeschoss, Zimmer 2.43
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.