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Verwaltung von A bis Z

Entfernungsbescheinigung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel, Umzug usw. wird gelegentlich ein Nachweis über die kürzeste, üblicherweise befahrene Strecke zwischen zwei Orten gefordert. Hierüber wird eine Entfernungsbescheinigung ausgestellt.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Kataster- und Vermessungsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Hubert Paffen
Grundstückswertermittlung
02131 928-6232 (Telefon)
02131 928-6299 (Telefax)
hubert.paffen@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
2. Obergeschoss, Zimmer 2.43

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Mehrere behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 13.05.2009


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