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Verwaltung von A bis Z

Vormundschaftsgerichte (Unterstützung)

Die Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss ermittelt im Auftrag des zuständigen Vormundschaftsgerichtes ob die Kriterien zur Einrichtung einer Betreuung gegeben sind. Dies geschieht durch Überprüfung des Betroffenen und dessen sozialen Umfeldes. Es wird ein Sozialbericht erstellt und ein geeigneter Betreuer vorgeschlagen.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Jugendamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.07.2007


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