Die Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss ermittelt im Auftrag des zuständigen Vormundschaftsgerichtes ob die Kriterien zur Einrichtung einer Betreuung gegeben sind. Dies geschieht durch Überprüfung des Betroffenen und dessen sozialen Umfeldes. Es wird ein Sozialbericht erstellt und ein geeigneter Betreuer vorgeschlagen.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Jugendamt
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