Seit dem 1. Januar 2008 ist Ihre Kreisverwaltung Neuss für das Elterngeld zuständig. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die neue Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss richten.
Für Geburten seit dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes und ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro). Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet. Elterngeld gibt es für angestellte, beamtete, selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiv-Eltern, in Ausnahmefällen auch Geschwister und andere Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten.
Elterngeld vom Rhein-Kreis Neuss erhalten Eltern, die
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