Es gehört zu den Aufgaben der Betreuungsstelle, ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Hierzu gehört u.a. die Hilfe bei Anträgen z. B. beim Sozial- oder Versorgungsamt bis hin zur Unterstützung bei einer erforderlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus.
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