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Verwaltung von A bis Z

Beurkundungen durch das Jugendamt

Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen für Sie kostenlos durchgeführt werden:

  • Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren
  • Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während Bestehen der Ehe von einem anderen Mann gezeugt wurde)
  • Mutterschaftsanerkenntnis (Ausnahme, da nur für einige Nationalitäten erforderlich)
  • Unterhaltsverpflichtung (auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens)
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- bzw. Abstammmungsurkunde des Kindes
  • Bei Beurkundungen vor Geburt, den Mutterpass

Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvereinbarung mit unseren Ansprechpartnern.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Jugendamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.09.2009


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