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Verwaltung von A bis Z

Trink- und Badewasserüberwachung

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Der Gesetzgeber hat dem Inhaber von Wasserversorgungsanlagen - auch von privaten Trinkwasserbrunnen und öffentlichen Hausinstallationen - eine Reihe von Pflichten - wie etwa die  Anzeige und Meldepflichten für den Fall der Inbetriebnahme oder Stilllegung oder beanstandeter Wasserbefunde usw. auferlegt. Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität und beobachtet die Einflüsse auf die Grund- sowie Trinkwasserbeschaffenheit aus der Umwelt und berät in allen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene:

  • Trinkwasserbeschaffenheit (beispielsweise braunes Wasser, Inhaltsstoffe, Qualität, Härte)
  • private Hausinstallationen
  • öffentliche Hausinstallationen
  • Beratung der Hauseigentümer
  • Brunnen und Einzelwasserversorgung
  • Nachgehen von diesbezüglichen Beschwerden auch bei öffentlichen Veranstaltungen (nicht ortsfesten Versorgungsanlagen)
  • Probenentnahme von Trinkwasser auf Schiffen
  • Beratung zu Nicht-Trinkwasseranlagen (Regenwassernutzungsanlagen)

Bäderüberwachung

Über Badewasser können Krankheiten (beispielsweise Ohrentzündungen und Hauterkrankungen) übertragen werden.

Der Nutzer von Badeseen, Frei- und Hallenbädern erwartet neben der einwandfreien Wasserbeschaffenheit auch hygienisch einwandfreie Verhältnisse im gesamten Betrieb.

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygiene aller Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen und berät sowohl Betreiber als auch Nutzer.

Gebühren

Je nach Art der Untersuchungen werden Gebühren ab 20,00 Euro erhoben.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Gesundheitsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 19.10.2011


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