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Verwaltung von A bis Z

Schwangerschaftsberatung

Eine Schwangerschaft kann Freude auslösen, aber auch Fragen und Probleme aufwerfen.

Die Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte des Gesundheitsamtes bietet dazu Beratung, Information, Hilfestellung und Begleitung an:

  • im Schwangerschaftskonflikt. Die Beratung erfolgt gemäß § 219 Strafgesetzbuch (mit Beratungsbescheinigung).
  • während einer Schwangerschaft
  • nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr
  • bei persönlichen, partnerschaftlichen oder familiären Problemen
  • bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen
  • vor, während und nach Pränataldiagnostik
  • bei Familienplanung und Verhütung
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach einer Fehl- oder Totgeburt

durch

  • Beratungsgespräche mit Einzelnen, Paaren und Familien
  • Vermittlung von Kontakten
  • Information über gesetzliche Ansprüche und familienfördernde Maßnahmen und Hilfe bei deren Geltendmachung
  • gegebenenfalls Beratung von finanziellen Hilfen
    • Bundesstiftung "Mutter und Kind"
    • Sonderfonds des Rhein-Kreises Neuss

Unsere Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und weltanschaulich neutral. Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenfrei.

Sollten Sie für Ihre Kontaktaufnahme die unten angegebene E-Mail-Adresse nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Sie keine persönlichen vertraulichen Daten weitergeben. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Gesundheitsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Elisabeth Stolle
Gesundheitsplanung und -förderung
+49 2131 928-5394 (Telefon)
+49 2131 928-5398 (Telefax)
elisabeth.stolle@rhein-kreis-neuss.de

Kreishaus Neuss
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Erdgeschoss, Zimmer E.10






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 31.08.2012


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